Hochschulrecht

Das Hochschulrecht betrifft u.a. das Verhältnis der künftigen bzw. der bereits Studierenden zu den jeweiligen Hochschulen. Auch das Verhältnis der Hochschullehrer sowie der übrigen Mitarbeiter gegenüber ihrer Hochschule kann hier betroffen sein.

Streitgegenstände innerhalb des Hochschulrechts können z.B. das Hochschulzulassungsrecht, das Prüfungsrecht sowie das Dienstrecht der an einer Hochschule Beschäftigten sein.

Ich vertrete sowohl Personen, die studieren und beispielsweise neben dem eigentlichen Bewerbungsverfahren über den Weg einer sogenannten Studienplatzklage einen Studienplatz ihrer Wahl erlangen möchten als auch Studierende bei Problemen mit der Anerkennung von Studienleistungen bzw. bei grundsätzlichen Fragen zu den einzelnen Studiengängen.

Darüber hinaus vertrete ich Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und weitere Angehörige der Hochschulen in den sie betreffenden - zumeist statusrechtlichen Fragen - im Zusammenhang mit ihren Dienstverhältnissen gegenüber der Hochschule.