Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht hat zum Gegenstand die Überprüfung bzw. Anfechtung von Prüfungsentscheidungen jeder Art. Hier werden sowohl nicht erfolgreich absolvierte Prüfungsentscheidungen als auch die Bewertungen von Prüfungsleistungen in formeller und in inhaltlicher Hinsicht überprüft und angefochten.

Ich vertrete überwiegend Schüler, Berufsschüler und Studierende, aber auch Beamte im Vorbereitungsdienst, die sich gegen nicht bestandene Prüfungen oder gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen wenden.

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren als auch vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten behilflich.